Logo
 

Wer mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, muss Schwerbehinderte einstellen oder eine Abgabe leisten

Damit schwerbehinderte Personen besser auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichten, diese einzustellen. Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen mindestens 5 % der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze an schwerbehinderte Personen vergeben. Wer dieser Regelung nicht nachkommt, muss eine Abgabe an das Integrationsamt leisten.

Der gesetzliche Urlaubsgeltungsanspruch unterfällt als reiner Geldanspruch keiner Frist

Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Social Media für Unternehmer

Der Begriff „Social Media" ist seit ein paar Jahren in aller Munde. Darunter versteht man soziale Netzwerke im Internet, auch „Mitmach-Web" genannt, weil sie als Plattform zum Austausch von Meinungen, Erfahrungen, Fotos, Videos etc. dienen.

Besonders für die junge Generation von heute gehört „Social Media" zum Alltag – Kinder und Jugendliche werden damit groß und bewegen sich wie selbstverständlich in der digitalen Welt. Dementsprechend hoch ist auch ihr Anspruch – Informationen zu Produkten und Firmen werden meist zuerst im Internet gesucht, wo Preise verglichen, Kommentare abgegeben und Qualitäten bewertet werden. Man ist weltweit vernetzt.