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Sind Mehrfachzahlungen der Corona-Prämie möglich?

 Sind Mehrfachzahlungen der Corona-Prämie möglich?

Noch bis zum 31.03.2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die in §3 Nr. 11a EStG verankerte Corona-Prämie auszahlen. Die Prämie muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden und kann in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen erfolgen. Die Art der Beschäftigung (Teilzeit, Aushilfen etc.) ist dabei irrelevant. Die Zahlung kann zudem in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Doch sind darüber hinaus auch Mehrfachzahlungen oder Zahlungen von über 1.500 EUR möglich?

Jetzt bewerben: Niedersächsischer Wirtschaftspreis für Mittelstand und Handwerk

Jetzt bewerben: Niedersächsischer Wirtschaftspreis für Mittelstand und Handwerk

Bis zum 30. Juni 2017 können sich mittelständische Unternehmen und Handwerker für den Niedersächsischen Wirtschaftspreis bewerben. Thema ist in diesem Jahr „Digitalisierung“. Gesucht werden Betriebe, die zusammen mit ihren Mitarbeitern Digitalisierungsprojekte erfolgreich umgesetzt und digitale Neuerungen eingeführt haben.

Wichtig: Seit dem 1. Januar gelten strenge Regeln zur Archivierung von Geschäftsunterlagen

Alle steuerrelevanten Daten müssen absofort so gespeichert werden, dass sie nicht manipulierbar sind. Foto: Maksym Yemelyanov/fotolia.de

Seit November 2010 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Am 1. Januar ist die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie abgelaufen. Für Unternehmer bedeutet dies, dass nicht nur die durch Registrierkassen erstellten Kassenbelege einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen. Auch andere steuerrelevante Geschäftsvorgänge, zum Beispiel Angebote, Rechnungen und Verträge, fallen unter das Gesetz und müssen unveränderbar archiviert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Straftat und riskiert hohe Bußgelder.

Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung

Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung

Ab sofort steht den Unternehmen in Sachsen-Anhalt ein neues Förderprogramm zur Unterstützung betrieblicher Weiterbildung zur Verfügung. Das Förderprogramm unterstützt dabei sowohl Beschäftigte und Unternehmer als auch Selbstständige und freiberuflich Tätige.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und/oder Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unterstützen. Besonders förderwürdig sind dabei Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen.