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  • 12. EVENTUS Ideen-Abend
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    Steuerberater (m/w/d)
    Personalreferent (m/w/d)
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    Personalsachbearbeiter (m/w/d)
    Sachbearbeiter Faktura (m/w/d)
    Mitarbeiter Front Office (m/w/d)
    Steuerfachwirt / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
    Aushilfe / Minijob / Teilzeitkraft / Studentische Hilfskraft
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EVENTUS - mehr als Steuerberatung. In Wolfenbüttel, Braunschweig, Gifhorn, Salzgitter und Magdeburg.

Über EVENTUS

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Wir begleiten mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Ärzte auf ihrem Weg von der Gründung bis zur Nachfolge, an fünf Standorten, mit über 130 Mitarbeitern.

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Karriere bei EVENTUS

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Starten Sie bei EVENTUS durch. Wir bilden Steuerfachangestellte und Bürokaufleute aus und bieten gestandenen Profis spannende Jobs und ein gutes Umfeld.

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Sie möchten ein neues Unternehmen gründen oder wollen Ihren Steuerberater wechseln? Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos.

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Das sagen Kunden über EVENTUS

  • Feedback zum EVENTUS Ideen-Abend: „Ich fühlte mich gestern sehr gut aufgehoben. Anregender Vortrag, freundliche und offene Gäste sowie eine leckere Event-Gastro. Empfehlenswerte Veranstaltung, empfehlenswertes EVENTUS-Team. Danke." 

    André Fritzsche, Leiter des Kreisverbandes, BVMW Kreisverband Harz

  • Feedback zum EVENTUS Ideen-Abend: „Danke an Euch für den gelungenen Abend, wir hatten uns schon lange darauf gefreut und wurden auch nicht enttäuscht, supe !!!!!! Und nächstes Jahr sind wir wieder dabei (schon angemeldet)."

    Jens Stein und Ines Stein, cps GmbH, Hüttenrode

  • "Danke an das professionelle Team der Eventus GmbH, die mir durch ihre kompetente und zügige Zuarbeit meinen Schritt in die Selbständigkeit so schnell und erfolgreich ermöglichte. Danke und weiter so, von der cps GmbH."

    Jens Stein, cps GmbH, Hüttenrode

  • "Eventus steht für hohe Fachkompetenz und Menschlichkeit, getragen durch die tollen Mitarbeiter und den tollen Chef."

    Thomas Brandes, INTRAICO Vertrieb -Training - Consulting

  • "Da wir die Eventus GmbH bei den Themen Steuern und Finanzen mehr als zwei Jahrzehnte an unserer Seite wissen, können wir uns voll auf unser Kerngeschäft konzentrieren. Sind strategische Entscheidungen zu treffen, ist uns die Meinung von Herrn Weber-Wellegehausen, Herrn Schneider oder anderen Experten der EVENTUS GmbH sehr wichtig. Neben der fachlichen Kompetenz ist unsere Zusammenarbeit aber vor allem von Vertrauen und Freude am gemeinsamen Wirken geprägt. Die Partnerschaft mit EVENTUS war in den vergangenen Jahren ein nicht unwesentlicher Erfolgsfaktor unserer Unternehmen."

    Christoph Prievitzer, Steinke - Prievitzer GmbH & Co.KG

  • „Als junger Unternehmer bin ich sehr dankbar, dass das EVENTUS-Boot immer an meiner Seite war und IST!“

    Mario Etmanski, Vin-Nett GmbH

  • "Wir sind wirklich sehr glücklich mit der Wahl unseres Steuerberaters. Es ist echt klasse, wie toll uns alle mit Rat und Tat zur Seite stehen."

    Nicole Hauke & Jan Schipper, Küche & Co Oldenburg

  • "Wer eine Selbständigkeit plant und sich mit den Abläufen nicht so auskennt, sollte sich keine Sorgen machen und sich vertrauensvoll an Eventus wenden. Man erhält tatkräftige Unterstützung und findet immer einen kompetenten Ansprechpartner und bekommt auch gute Kontakte vermittelt, die einem die Gründung sehr erleichtern. Auch nach abgeschlossener Gründung, bleibt die Eventus GmbH ein kompetenter Ansprechpartner der einem immer hilfreich und tatkräftig zur Seite steht. Vielen Dank für die Unterstützung bei der Verwirklichung meines Traums."

    Bianca Saremba, Zahnkunststudio Wolfenbüttel GmbH

Aktuelles, Tipps & Tricks

  • EVENTUS erhält Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN)

    EVENTUS erhält Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN)

    Zur Freude aller Beteiligten, erhält die EVENTUS GmbH Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) der NBank. Das Programm fördert individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Bei EVENTUS profitieren von den Zuschüssen insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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  • 1.000 EUR für die Kindertagesstätte Oderwald in Dorstadt

    1.000 EUR für die Kindertagesstätte Oderwald in Dorstadt

    Über eine Spende in Höhe von 1.000 EUR konnte sich kürzlich der Förderverein der Kindertagesstätte Oderwald in Dorstadt freuen. Das Geld stammt aus dem Verkauf der Eintrittskarten für den diesjährigen EVENTUS Ideen-Abend, der im September stattfand. Jährlich werden 15 % der Einnahmen an verschiedene Institutionen gespendet.

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  • Ab 2024: Grunderwerbsteuer auf Immobilientransaktionen in oder von einer Personengesellschaft

    Ab 2024: Grunderwerbsteuer auf Immobilientransaktionen in oder von einer Personengesellschaft

    Wenn Sie Immobilien besitzen und ansatzweise mit dem Gedanken spielen, diese aus strategischen und steuerlichen Gründen umzustrukturieren, sollte Sie aufmerksam weiterlesen. 

    Vielleicht haben Sie schon in den Medien vom sogenannten „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ gehört.

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  • EVENTUS unterstützt DRK-Katastrophenschutz mit 1.000 Euro

    EVENTUS unterstützt DRK-Katastrophenschutz mit 1.000 Euro

    Im Rahmen des diesjährigen EVENTUS Ideen-Abends spendete die EVENTUS GmbH 1.000 Euro an den DRK Katastrophenschutz. Dieses Geld wurde für die Anschaffung eines neues Großzelts verwendet, das 6.000 Euro kostet. Der DRK-Kreisverband stockte die Intitalspende auf. Das Wolfenbütteler Schaufenster berichtete.

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  • Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

    Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

    In Zeiten stetig wachsender Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung, ihre Unternehmensstrategien ständig zu überprüfen und anzupassen. Wir möchten Ihnen heute eine Lösung vorstellen, die auf die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist und dabei hilft, den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden.

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  • Nachruf auf unsere Kollegin Ursula Peisker

    Nachruf auf unsere Kollegin Ursula Peisker

    Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserer lieben und tapferen Kollegin, Frau Ursula Peisker. Nachdem wir lange mit ihr gehofft haben, macht uns ihr plötzlicher Tod fassungslos.

    Ursula Peisker hat erst am 16.05.2022 als Steuerfachwirtin in der Wolfenbütteler Kanzlei ihre Arbeit aufgenommen, und wurde aufgrund ihrer Persönlichkeit und Lebensfreude schnell zu einem sehr geschätzten Mitglied der EVENTUS-Familie.

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  • Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter

    Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter

    Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.

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  • Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten - Umzugskosten als Werbungskosten

    Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten - Umzugskosten als Werbungskosten

    Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann (insbesondere während der Corona-Pandemie) auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. So entschied das Finanzgericht Hamburg.

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  • Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht

    Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht

    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte
    Vermögensmehrung bei einer Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Gewinn oder Verlust) auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht.

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  • EVENTUS bei der „Nacht der Bewerber“ der Volksbank eG Wolfenbüttel

    EVENTUS bei der „Nacht der Bewerber“ der Volksbank eG Wolfenbüttel

    Vergangene Woche fand in der Hauptstelle der Volksbank eG Wolfenbüttel die 13. „Nacht der Bewerber statt“. Auch die EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft nutzte als eine der größten Steuerberatungsgesellschaften der Region die Chance und stellte unter dem Motto „Zukunft im Blick“ die Ausbildungsmöglichkeiten der Unternehmensgruppe vor.

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  • Adam & Yvi - Wo Liebe und Leidenschaft sich verbinden

    Adam & Yvi - Wo Liebe und Leidenschaft sich verbinden

    EVENTUS begleitet viele erfolgreiche Gründer und Gründerinnen auf ihrem Weg. Die heutige Erfolgsgeschichte aus der Gründerszene kommt von Yvonne Drews und ihrem Unternehmen "Adam & Yvi“ in Wernigerode. Dort dreht sich alles um die Liebe, denn Yvonne Drews betreibt nicht nur eine Partnervermittlung, sondern bietet auch Beziehungscoaching für Singles und Paare an.

    Wir haben ihr einige Fragen gestellt:

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  • Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung

    Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung

    Ein Einzelunternehmer führte einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und ein Hotel umfasste. Ihm wurden 2020 auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen eine Soforthilfe von 15.000 Euro, eine Überbrückungshilfe I von 6.806 Euro und die „November-/Dezemberhilfe“ von 42.448 Euro gewährt. Das beklagte Finanzamt unterwarf die erhaltenen Corona-Hilfen der tariflichen Einkommensteuer. 

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  • Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren möglich und welche Folgen ergeben sich daraus?

    Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren möglich und welche Folgen ergeben sich daraus?

    Jeder Empfänger eines Steuerbescheides kennt die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides, in dem auf die Möglichkeit hingewiesen wird, gegen diesen Bescheid Einwendungen zu erheben. Im Steuerrecht wird dies als Einspruch bezeichnet. Der Einspruch muss sich gegen Feststellungen im Bescheid richten, die zu einer nach Auffassung des Betroffenen zu hohen Steuer führen. Der Einspruch muss schriftlich oder per E-Mail an das Finanzamt gerichtet werden, das den Bescheid gesandt hat.

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  • Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

    Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

    Der Bundesrat hatte am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt. Sie wurden in der Neufassung grundlegend überarbeitet. Seit dem 01.01.2023 gelten nun geänderte und aktualisierte Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2023).

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  • Doppelte Haushaltsführung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

    Doppelte Haushaltsführung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

    Der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale "finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung" der gesetzlichen Neuregelung auszulegen sind, insbesondere in welcher Weise und in welcher Höhe sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Lebensführung am Hauptwohnsitz beteiligen muss.

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  • Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen

    Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen

    Steuerzahler, die für die Pflege des Gartens einen professionellen Helfer beauftragen, können die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen.

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  • Kein Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste

    Kein Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste

    Der Bundesfinanzhof hat eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland gelegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt nach Auffassung der Richter auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit „final“ sind (sog. finale Verluste).

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  • Keine Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

    Keine Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

    Die Klägerin hatte ihre Wohnung mit einem Hausnotrufsystem ausgestattet. Der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag beinhaltete jedoch lediglich die Bereitstellung des Hausnotruf-Geräts und einen 24-Stunden-Bereitschaftsservice. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen für das Hausnotrufsystem nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzgericht gab der Klage allerdings statt.

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  • DAC7-Umsetzungsgesetz „Modernisierung der Betriebsprüfung“

    DAC7-Umsetzungsgesetz „Modernisierung der Betriebsprüfung“

    Das Ziel des DAC7-Umsetzungsgesetzes ist u. a. ist die Verkürzung der teilweise langen Zeiträume zwischen Prüfungsbeginn und dem Abschluss einer Außenprüfung, also die Beschleunigung und zeitnähere Durchführung von Betriebsprüfungen. Die beabsichtigte Beschleunigung soll jedoch oftmals durch Verschärfungen für den Steuerpflichtigen erreicht werden.

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  • 12. EVENTUS Ideen-Abend am 7. September 2023 mit Jörg Löhr, Europas Persönlichkeitstrainer Nr. 1

    12. EVENTUS Ideen-Abend am 7. September 2023 mit Jörg Löhr, Europas Persönlichkeitstrainer Nr. 1

    Mit großer Vorfreude laden wir zum 12. EVENTUS Ideen-Abend am 7. September 2023, 17: 30 Uhr, ins Restaurant Gastwerk in Braunschweig ein. Redner ist in diesem Jahr Ex-Handball-Nationalspieler und Europas Persönlichkeitstrainer Nr. 1, Jörg Löhr.

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