Logo
 

Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral sein

Der Begriff "Geschäftsführer" in einer Stellenausschreibung ist ohne Zusätze wie "m/w" oder "/in" keine geschlechtsneutrale, sondern eine männliche Berufsbezeichnung, die jedenfalls dann das Gebot zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung verletzt, wenn im weiteren Text nicht auch weibliche Bewerber angesprochen werden.