Wiederaufnahme der Förderung zur Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt
Endlich können sich Existenzgründer aus Sachsen-Anhalt wieder über finanzielle Unterstützung bei ihrer Gründung freuen. Das Programm ego.-START der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde im Rahmen der neuen Förderperiode wieder aufgenommen und es können ab sofort Anträge gestellt werden.
Im Rahmen des Programmes kann eine Gründung in drei Varianten unterstützt werden:
I. Gründerstipendium
II. Coaching-Leistungen
III. Machbarkeits-/Markteinführungsstudien
Im Rahmen des Gründerstipendiums sollen hauptsächlich Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt werden, die eine innovative oder technologie- und wissensbasierte Gründung planen. Hierzu erhalten sie einen personengebundenen Zuschuss von 2.000€ pro Monat, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen soll.
Grundsätzlich förderfähig sind weiterhin Coaching-Leistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen sowie zur Optimierung der Finanzierungssituation. Der Zuschuss kann hierbei bis zu 90% des förderfähigen Beraterhonorars (max. 5.400€) betragen.
Ebenfalls gefördert werden Ausgaben für Machbarkeits- oder Markteinführungsstudien zur Vorbereitung einer Gründung, sofern dies Voraussetzung für die Finanzierung des Vorhabens ist. Dabei kann der Zuschuss ebenfalls bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben (max. 18.000€) betragen.
Falls Sie an weiteren Informationen zu diesem Förderprogramm interessiert sind, können Sie sich an unsere Ansprechpartnerin Frau Julia Grünthal (Bachelor of Laws) wenden, Telefon 05331/9966-19, E-Mail: jgl@beratung-eventus.de.
(Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt)