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Fördermittel für Arbeitgeber: Höhere Zuschüsse bei Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung


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Fördermittel für Arbeitgeber: Höhere Zuschüsse bei Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Wer Menschen mit Schwerbehinderung einstellt, übernimmt wichtige gesellschaftliche Verantwortung. Was viele Arbeitgeber dabei unterschätzen: Der Staat unterstützt dieses Engagement mit erheblichen finanziellen Mitteln.

Aktuell gibt es viel Bewegung bei diesen Fördertöpfen. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist Niedersachsen, wo die Zuschüsse für Arbeitgeber gerade massiv erhöht wurden.

Wichtig für Sie: Auch wenn Ihr Unternehmen in Sachsen-Anhalt oder einem anderen Bundesland ansässig ist, stehen Ihnen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung hochattraktive Fördermittel zu. Da diese Programme Ländersache sind, variieren die genauen Summen je nach Standort. Wir prüfen daher für Sie ganz individuell, welche Töpfe in Ihrer Region bereitstehen.

Wie lukrativ diese Förderungen sein können, zeigt das aktuelle Update aus Niedersachsen. Hier können Arbeitgeber ab sofort folgende Summen abrufen:

Beispiel Niedersachsen: Die neuen Erhöhungen auf einen Blick

Neue Ausbildungsplätze

Für die gesamte Dauer der Ausbildung erhalten Sie jetzt bis zu 500,00 EUR monatlich.

Neue unbefristete Arbeitsplätze in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung bis mind. 15 Stunden

Der maximale Förderbetrag steigt auf bis zu 50.000,00 EUR. Der Zuschuss ist gestaffelt:

Im ersten Beschäftigungsjahr gibt es bis zu 70 % des Bruttolohns, im zweiten 60 % und im dritten 50 % bis zur vollständigen Auszahlung des Förderbetrags.

Zusätzlicher Bonus von 10.000,00 EUR

Die Fördersumme erhöht sich für die Einstellung folgender Personenkreise bei einer Vollzeitstelle jeweils um 10.000,00 EUR:

  • weibliche Personen mit Schwerbehinderung
  • Menschen mit Schwerbehinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Menschen mit Schwerbehinderung nach der Vollendung des 50. Lebensjahres

Damit kann die Förderung bei Vollzeitbeschäftigung auf bis zu 60.000,00 EUR steigen.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung sind die Förderbeträge entsprechend zu kürzen 

Warum das Thema jetzt auf die Agenda gehört

Fördermittel werden häufig nicht ausgeschöpft, weil Arbeitgeber die Voraussetzungen nicht vollständig kennen oder die Antragstellung im Tagesgeschäft untergeht. Gleichzeitig sind Fristen zu beachten: Der Antrag muss rechtzeitig beim Integrationsamt gestellt werden.

 Auch Arbeitgeber, die bereits Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, sollten prüfen lassen, ob Förderungen in Betracht kommen. Sollte bei diesen Personen eine Minderleistung im Vergleich zu Mitarbeitenden ohne Behinderung vorliegen oder benötigen sie bei bestimmten Tätigkeiten personelle Unterstützung, könnten hierfür Fördermittel beantragt werden. 

Fördermittel für Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt und bundesweit prüfen lassen

Die konkreten Fördermöglichkeiten hängen vom jeweiligen Bundesland, vom zuständigen Integrationsamt oder Inklusionsamt und vom Einzelfall ab. Für Unternehmen in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und anderen Bundesländern lohnt sich daher eine individuelle Prüfung.

Relevant können Zuschüsse insbesondere dann sein, wenn Sie:

  • Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen,
  • eine Einstellung planen,
  • einen neuen Ausbildungsplatz schaffen möchten,
  • bestehende Beschäftigungsverhältnisse auf Förderfähigkeit prüfen lassen möchten.

Unser Angebot: Wir übernehmen den kompletten Papierkram

Egal, in welchem Bundesland sich Ihr Unternehmen befindet: Anträge bei den Inklusions- und Integrationsämtern erfordern oft die richtige Formulierung und kosten wertvolle Zeit.

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit vollständig ab. Das Team der EVENTUS Controlling GmbH prüft die Voraussetzungen für Ihren genauen Standort, ermittelt die maximalen Fördersummen und übernimmt die komplette Antragstellung sowie die Kommunikation mit den Behörden.

Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht an controlling@eventus-group.de oder rufen Sie uns an, Telefon +49 (0) 5331 99 66-0. Wir melden uns bei Ihnen und klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Wichtig:  Es ist zu beachten, dass auf diese Leistungen kein Rechtsanspruch besteht. Die Leistung kann nur bewilligt werden, wenn noch freie Mittel in dem Förderprogramm zur Verfügung stehen! 

Ihr Ansprechpartner

Roland Schreiber

Roland Schreiber
Prokurist, Dipl.-Bankbetriebswirt