
Der Fachkräftemangel stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Eine der nachhaltigsten Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, ist die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte. Mit der Beschäftigung von Auszubildenden sind jedoch spezifische rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorgaben verbunden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Punkte, die Arbeitgeber bei der Ausbildung beachten sollten.
Rechtlicher Rahmen der Ausbildung
Das Ausbildungsverhältnis basiert auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es handelt sich um ein spezielles Vertragsverhältnis, das sich vom klassischen Arbeitsvertrag unterscheidet. Ziel ist nicht die Erbringung einer Arbeitsleistung allein, sondern der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, Auszubildende persönlich sowie fachlich anzuleiten und sicherzustellen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
Die Ausbildung darf nur durchgeführt werden, wenn der Betrieb die persönliche und fachliche Eignung erfüllt. Dazu gehört insbesondere eine geeignete Ausstattung des Ausbildungsplatzes sowie eine sichere Arbeitsumgebung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, soweit minderjährige Auszubildende betroffen sind.
Ausbildungsvertrag und notwendige Inhalte
Vor Beginn der Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag in Schriftform abzuschließen. Dieser muss u. a. folgende Inhalte enthalten:
- Pflichtangaben nach BBiG
- Art, Ziel und Beginn der Berufsausbildung
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen für Kündigung
- Der Vertrag ist bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK, HWK) einzutragen.
Vergütung und finanzielle Förderungen
Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich an tariflichen Vorgaben oder ortsüblichen Ausbildungsvergütungen orientiert. Seit dem 01.01.2020 gilt eine Mindestausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird. Die Vergütung steigt in der Regel staffelartig mit fortschreitendem Ausbildungsjahr.
Für Ausbildungsbetriebe bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten, beispielsweise:
- Zuschüsse nach dem Ausbildungsplatzprogramm,
- Unterstützungen nach dem Qualifizierungschancengesetz,
- regionale Förderprogramme, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.
Arbeits- und Ausbildungszeiten
Die regelmäßige Ausbildungszeit richtet sich nach der vertraglich vereinbarten täglichen Arbeitszeit. Besondere Vorgaben gelten, wenn Auszubildende minderjährig sind:
Minderjährige Auszubildende (JArbSchG)
- max. 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
- besondere Ruhepausen- und Ruhezeitregelungen
- Beschäftigungsverbote an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen möglich)
Volljährige Auszubildende
- Es gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Frist gekündigt werden. Nach der Probezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz – eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur aus wichtigem Grund möglich.
FAQ
Was müssen Arbeitgeber bei Auszubildenden beachten?
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie persönlich und fachlich geeignet sind, die Ausbildungsinhalte vermitteln können und die gesetzlichen Schutz- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Was gehört in den Ausbildungsvertrag?
Unter anderem Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Regelungen zur Kündigung.
Wie viel verdient man in der Ausbildung?
Die Vergütung muss angemessen sein und mindestens der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung entsprechen. Sie steigt üblicherweise mit jedem Ausbildungsjahr.
Wie viele Stunden darf ein Auszubildender arbeiten?
Für Minderjährige gelten strengere Grenzen (max. 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich). Für Volljährige gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.









