Wenn der PKW zum Betriebsvermögens des Ehegatten gehört
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Hinzukommen die Kosten für die Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer. Diese Abgeltungswirkung gilt nicht für die Nutzung des betrieblichen PKW, den ein Steuerzahler auch im Rahmen eines anderes Betriebs oder einer Überschusseinkunftsart nutzt. In diesen Fällen ist die entsprechende Nutzung gesondert zu bewerten.
Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, bei dem ein PKW, der einem Ehegatten gehörte, von beiden Eheleuten in ihrem jeweiligen Betrieb genutzt wurde. Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Nutzung des PKW durch den anderen Ehepartner mit der Anwendung der 1%-Regelung beim Eigentümer-Ehegatten abgegolten war. Eine zusätzliche Nutzung war nicht anzusetzen. Allerdings konnte die Ehefrau auch keinen Pauschalbetrag von 0,30 €/km als Betriebsausgabe ansetzen.
(Quelle: Datev Blitzlicht 02/2015, DATEV eG, 90329 Nürnberg)