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Aktuelles

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz


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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 verkündet und gilt größtenteils ab dem 01.01.2025.

Hier einige wichtige Änderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird einheitlich für das Handels- und das Steuerrecht von zehn auf
    acht Jahre verkürzt. Zu den Buchungsunterlagen zählen neben Rechnungen und deren Kopien auch Lieferscheine,
    Lohn- und Gehaltslisten, Lohnabrechnungen, Quittungen, Steuer-, Gebühren- oder Beitragsbescheide,
    Vertragsurkunden, Werkstattrechnungen und Zahlungsanweisungen. Für folgende Unterlagen wurden die
    Aufbewahrungsfristen nicht geändert:
  • Arbeitsanweisungen, Aufzeichnungen, Bücher, Eröffnungsbilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und
    Organisationsunterlagen (weiterhin 10 Jahre)
  • empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Handels- und Geschäftsbriefe, jeweils
    einschließlich E-Mails (weiterhin 6 Jahre)
  • Nach Änderungen im Bundesmeldegesetz und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung gilt für deutsche
    Staatsangehörige keine Hotelmeldepflicht mehr.
  • Rechtsgeschäfte werden digital, also per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht möglich, ohne dass sie eigenhändig
    unterschrieben werden müssen.
  • Digitale Arbeitsverträge sollen dem Arbeitgeber ermöglichen, seine Mitarbeiter auch per E-Mail über die
    wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren.
  • Aushanggesetze können auch digital „ausgehängt“ werden.
  • Digitale Steuerbescheide sollen eingeführt werden.
  • Es wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater geschaffen, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern
    nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen.
  • Einführung von Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen Zukünftig können
    Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden.

(Quelle: Datev Monatsinformation Januar 2025, DATEV eG, 90329 Nürnberg)