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Vorsicht bei Werbung und Empfehlungen auf facebook: Mitarbeiter meinte es gut – Unternehmen haftet wegen Wettbewerbsverstoß


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Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen bietet eine besondere Rabattaktion an. Einer Ihrer Mitarbeiter will das unterstützen und macht auf seinem privaten facebook-Profil fleißig Werbung für Sie. Er meint es gut – immerhin können sowohl seine Freunde als auch Ihr Unternehmen von dem Angebot profitieren. Doch dann kommt alles anders.

Statt neuer Kunden, bekommen Sie Post vom Gericht – wegen Wettbewerbsverstoß. Der Mitarbeiter wusste nicht von gesetzlich vorgeschrieben Details, die genannt werden müssen und verstieß damit unbewusst gegen das Wettbewerbsrecht.

Lesen Sie was passiert ist und warum Sie als Unternehmer haften… (bitte klicken)