Vorsicht, Abzocke! Schreiben von „Organisation Transparenzregister e.V.“ unbedingt ignorieren
Derzeit versendet „Organisation Transparenzregister e.V. i.G.“ wieder zahlreiche E-Mails und Briefe. Das Bundesministerium der Finanzen warnt Empfänger davor, auf die Schreiben zu reagieren.
Zum einen wird darin auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18.ff des Geldwäschegesetzes hingewiesen. Empfänger der Schreiben werden dazu aufgerufen, sich auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de zu registrieren. Bei Unterbleiben werden Bußgelder angedroht.
In einem weiteren Schreiben, das auch an EVENTUS-Mandanten ging, stellt sich der Verein als Interessenvereinigung dar, die ihre Mitglieder bei der Eintragung ins Transparenzregister unterstützt. Man verspricht Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, die Eintragung ins Register und die Vermeidung von Bußgeldern. Dafür wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 49,00 € fällig.
In diesem Schreiben widerspricht diese „Interessenvereinigung“ außerdem ihrer Darstellung im Internet als „unredlich“ sowie der Infragestellung ihrer Seriosität. Geäußerte Verdachtsmomente seien „haltlos“. Das Bundesministerium der Finanzen warnt auf seiner Website jedoch eindringlich vor den „betrügerischen E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister“ unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ Das Bundesministerium weist darauf hin, dass Eintragungen in das Transparenzregister kostenlos sind.*
Bereits seit 2017 unterliegen alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften (mit Ausnahme von BGB-Außengesellschaften), Verwalter sog. Trusts und Treuhänder den gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. „Ergeben sich die hinter einem Unternehmen stehenden wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen, wie dem Handels-, Vereins- oder Unternehmensregister, sind Geschäftsführung, Verwalter bzw. Treuhänder verpflichtet, diese unverzüglich beim Transparenzregister zu melden. Als wirtschaftlich Berechtigte zählen natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Die einzuholenden und beim Transparenzregister einzureichenden Informationen umfassen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses nebst etwaiger Änderungen dieser Angaben. Börsennotierte Gesellschaften sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.“**
Bei Fragen zum Transparenzregister wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Steuerberater. Wir helfen Ihnen sehr gern weiter, Telefon 05331/99660.
* Bundesministerium der Finanzen, „Warnung vor betrügerischen E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister“, 21.01.2020.
** Datev Blitzlicht 01/2018, DATEV eG, 90329 Nürnberg