Verringerter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie bis Ende 2022
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) berichtet in der aktuellen Ausgabe seines DEHOGA-Magazins von der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis 2022. Für den Verkauf von Speisen soll nun bis zum 31. Dezember 20022 der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 % statt 19 % gelten.
Der Verband begrüßt diese Entscheidung und hofft sogar auf eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022, unter Einbeziehung der Getränke. Laut einer Umfrage des DEHOGA seien aktuell 75 % der Betriebe in Existenznot und fürchten, dass die Überbrückungshilfen des Bundes nicht ausreichen, um das Überleben zu sichern. Die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sieht Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes als wichtige Perspektive für notleidende Restaurants. Sie ermögliche es den Betreibern nach der Öffnung Umsatzverluste zu kompensieren und lasse Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen.
So lange Restaurants nur der Abhol- und Lieferservice ermöglicht wird, hat die Senkung für sie allerdings keine Relevanz. Für mitgenommene Speisen gilt schon immer der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Auch Kneipen, Bars und Clubs profitieren nicht von der Steuerentlastung, sofern diese nicht auch für Getränke beschlossen wird.
(Quelle: DEHOGA Niedersachen, „Perspektiven und Zuversicht. Verlängerung der Mehrwertsteuer bis Ende 2022“, DEHOGA Magazin, Ausgabe 1, März 2021.)