Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Aktuelles
Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag
Geschrieben am . Veröffentlicht in Steuern – Rechte & Pflichten.
Verletzt sich ein Arbeitsuchender an einem Probearbeitstag in einem Unternehmen, ist er gesetzlich unfallversichert. So entschied das Bundessozialgericht im Fall eines Arbeitsuchenden, der an einem Probearbeitstag bei einem Entsorgungsunternehmen Mülltonnen transportierte und dabei von einem Lkw fiel.
Zwar war der Verletzte noch nicht dauerhaft in den Betrieb eingegliedert. Seine Tätigkeit diente aber nicht nur seinem eigenen Interesse an einer dauerhaften Beschäftigung, sondern sollte dem Unternehmen die Auswahl eines geeigneten Bewerbers ermöglichen. Sie hatte deshalb für das Unternehmen einen objektiven wirtschaftlichen Wert.
(Quelle: Blitzlicht 12/2019, DATEV eG, 90329 Nürnberg)
Mehr aus „Steuern – Rechte & Pflichten“