Unfallversicherung: Einführung eines neuen Meldeverfahrens
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zusammen mit den übrigen Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ nach §103 SGV IV neu festgelegt.
Ab dem Veranlagungsjahr 2016 ist der Lohnnachweis aus den Lohnprogrammen sowohl in digitaler Form als auch in seiner bisherigen Form an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.
Für die digitale Übermittlung der Lohnnachweise erhalten Sie von der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft ein Anschreiben mit den Zugangsdaten zum neuen UV-Meldeverfahren. Darin ist u.a. Ihre Mitgliedsnummer und eine fünfstellige PIN enthalten.
Unter Umständen erhalten Arbeitgeber künftig jährlich ein Anschreiben mit neuen Zugangsdaten.
Um eine Lohnabrechnung gewährleisten zu können, müssen die Zugangsdaten an das zuständige Lohnbüro/Ihre Lohnsachbearbeiter weitergeleitet werden.