Umrüstung auf LED-Technik in Verbindung mit weiteren Maßnahmen weiterhin förderfähig
Leider ist die Antragsfrist für die Förderung von LED-Beleuchtungssystemen im Rahmen einer Einzelförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 30. April 2015 abgelaufen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, diese Förderung bis Ende des Jahres im Rahmen einer systemischen Optimierung zu nutzen.
Die Systemische Optimierung umfasst den Ersatz oder die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzeptes. Dies bedeutet, dass zusätzlich zur Umstellung auf LED-Technik eine weitere Optimierung stattfinden muss. Förderfähige Querschnittstechnologien sind elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Maßnahmen zur Nachisolierung unzureichender Dämmung. Bei der Nachrüstung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung werden auch Neuinvestitionen gefördert.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von mehr als 35 %
- 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen,
- 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen, und bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von 25 % bis zu 35 %
- 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen,
- 10% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen.
Laut Auskunft des BAFA ist es zudem möglich, dass LED-Beleuchtungssysteme im Jahr 2016 wieder als Einzelförderung genutzt werden können.
Sollten Sie Fragen zu dieser Förderung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Julia Grünthal, Bachelor of Laws, Telefon 0531/702225-19, E-Mail jgl@beratung-eventus.de.