Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
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Studierende und Fachschüler können die Energiepreispauschale beantragen
Geschrieben am . Veröffentlicht in Steuern – Rechte & Pflichten.
Seit 15.03.2023 können Studierende sowie Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen.
Die 200-Euro-Einmalzahlung kann laut Bundesregierung über eine eigens entwickelte Onlineplattform (https://www.einmalzahlung200.de) beantragt werden. Hierfür sind die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundIDKonto erforderlich.
Hinweis*
Der Gesetzgeber hat hier die „betriebliche Ausbildung“ nicht berücksichtigt, so dass diese Auszubildenden nicht antragsberechtigt sind. Antragsberechtigt sind lediglich Auszubildende in einer reinen „schulischen Ausbildung“.
(Quelle: Datev Monatsinformation April 2023, DATEV eG, 90329 Nürnberg)
*Der Hinweis stammt nicht von der Datev und wurde durch uns ergänzt.
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