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Mini- und Midi-Jobber könnten ab 2013 mehr Geld verdienen


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Für geringfügig Beschäftigte (sog. Mini-Jobber) und Beschäftigte in der Gleitzone (sog. Midi-Jobber) könnte das neue Jahr 2013 mit einer positiven Veränderung beginnen. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP wollen die steuer- und sozialabgabefreie Verdienstgrenze um 50 Euro auf 450 Euro anheben.

Für Midi-Jobber liegt die bisherige Grenze bei monatlich 400,001 bis 800,00 Euro. Zukünftig können Minijobber daher jährlich bis zu 5.400 EUR ohne Abzüge verdienen, wenn das Arbeitsverhältnis während des gesamten Jahres besteht.

Da die Zahl der Minijobs immer weiter steigt, aber nach neuesten Erkenntnissen auch immer mehr geringfügig Beschäftigten die Altersarmut droht, ist dies ein erster Versuch der Bundesregierung, für eine Verbesserung zu sorgen. Für viele Betroffene ist ein Inflationsausgleich längst überfällig, denn die letzte Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs fand vor rund 10 Jahren in 2003 statt. Im November soll das Gesetz nun den Bundesrat passieren und noch pünktlich zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Geplant ist zudem, dass mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Mini-Jobber eine Änderung im Rentenrecht einhergeht. Vorgesehen ist, für Mini- und Midi-Jobber eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung einzuführen. Bisher war die Aufstockung des Rentenbeitrags durch eigene Beiträge auf den vollen Rentenbeitragssatz freiwillig. Künftig soll diese Aufstockung für Neuverträge zum Standard werden. Dies bedeutet, dass keine pauschalen Abgaben durch den Arbeitgeber mehr geleistet werden. Künftig zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die SV-Beiträge je zur Hälfte. Dadurch hat der Arbeitnehmer effektiv weniger Netto. Mini- und Midi-Jobber müssen ausdrücklich ablehnen, wenn sie nicht auf den vollen Beitragssatz aufstocken wollen.