
Wirtschaftsprüfung: Der Leitfaden für mehr Transparenz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.
(Quelle: Datev Monatsinformation August 2024, DATEV eG, 90329 Nürnberg)