Künstlersozialabgabe steigt auf 4,4 Prozent
HINWEIS: Aufgrund der sich aktuell häufig ändernden Entscheidungen, war die uns vorliegende Information nicht mehr aktuell. Die Erhöhung der Künstlersozialabgabe ist inzwischen schon wieder hinfällig. Der Beitrag bleibt bei 4,2 %!
Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Oktober 2020 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt jetzt 4,4 %. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Hintergrunds gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie muss der Abgabesatz von derzeit 4,2 % nur geringfügig angehoben werden.
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
(Quelle: Datev Monatsinformation Dezember 2020, DATEV eG, 90329 Nürnberg)