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Künstlersozialabgabe soll 2023 bei 5,0 Prozent liegen
Geschrieben am . Veröffentlicht in Steuern – Rechte & Pflichten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 eingeleitet.
Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Corona- Pandemie – unverändert bei 4,2 Prozent.
(Quelle: Datev Monatsinformation September 2022 DATEV eG, 90329 Nürnberg)
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