KMU sollen leichter an Mittel zur Finanzierung von Investitionen kommen
Die EU wird es kleinen Unternehmen leichter machen, die zur Finanzierung ihrer Investitionen erforderlichen Mittel zu erhalten.
Die Änderungen der EU-Rechtsvorschriften zur staatlichen Unterstützung („staatliche Beihilfen“) sind eine Reaktion auf die Tatsache, dass seit dem Ausbruch der Finanzkrise von 2008 etwa ein Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen aus ganz Europa keinen Zugang zu ausreichenden Mitteln für Wachstum und Entwicklung erhalten konnte.
Unternehmensgründungen und -erweiterungen sind nach wie vor in hohem Maße auf die traditionellen Bankkredite angewiesen, die aufgrund der Kreditverknappung stark eingeschränkt wurden.
Überbrückung der Finanzierungslücke
Das Marktversagen hat die Entwicklung von Unternehmen von der Gründungsphase an behindert. Daher ist es schwierig, neue Investitionen vorzunehmen und das Betriebskapital zu verringern.
Das allgemeine Ziel ist, einfache und flexible Regelungen einzuführen, die kleinen Unternehmen einen schnelleren Zugang zu Finanzierungen ermöglichen, damit sie neue Produkte und Ideen auf den Markt bringen können.
Die vor der Kreditverknappung festgelegten EU-Vorschriften über die staatliche Unterstützung für Unternehmen, die für gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sorgen sollten, machten es den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten schwer, Unternehmen zu helfen, die keinen Zugang zu Finanzmitteln im privaten Sektor haben.
Mehr Wachstum und Beschäftigung
Die neuen Leitlinien der Kommission werden diesen bürokratischen Aufwand verringern, indem sie zur Überbrückung der Finanzierungslücke beitragen und es den europäischen Ländern ermöglichen, Programme zur Vereinfachung des Zugangs zu zahlreichen Formen der finanziellen Förderung von Unternehmen aufzustellen, z. B. in Form von Beteiligungen und Bürgschaften.
Diese nationalen Regelungen sollen privaten Anlegern mehr Anreize für Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen bieten.
Die Änderungen sind ein wichtiger Beitrag der EU zur Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums in schwierigen Zeiten für viele Unternehmen und dürften dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Beihilfen in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro pro Unternehmen unterliegen künftig keiner Kontrolle durch die Kommission. Derzeit gilt dafür eine Obergrenze von 1,5 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr. Diese Änderung wird es der Kommission ermöglichen, sich auf die Fälle mit den größten Auswirkungen auf den Wettbewerb zu konzentrieren.
Die in ausführlichen Konsultationen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgearbeiteten Vorschriften werden ab dem 1. Juli 2014 gelten. Sie sind Teil einer umfassenden Überarbeitung der EU-Wettbewerbspolitik.
(Quelle: EU-Kommission)
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