Jetzt bis zu 4.000 € Beratungszuschuss für von Corona betroffene KMU und Freiberufler
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt aktuell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, einen Zuschuss von 100%, bis zu 4.000 EUR, für die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung bei akkreditierten Beratern. Das Sofortprogramm gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Da auch EVENTUS bei der BAFA akkreditiert ist, können wir Ihnen schnell und unbürokratisch helfen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind laut BAFA „Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.“
Die konkreten Auswirkungen des Virus auf das Unternehmen müssen vom beratenden Unternehmen in einem Beratungsbericht nachvollziehbar dargestellt werden.
Ein Gespräch mit einem Regionalpartner des BAFA wird empfohlen, ist aber keine Voraussetzung für die Bezuschussung. Auch ein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises wird nicht benötigt.
Welche Beratungsleistungen werden bezuschusst?
Ziel einer Beratung sind Handlungsempfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen gegen die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Enthalten sind u.a.
- Beratung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- Strategieentwicklung
- Liquiditäts- und Umsatzplanung
- Unterstützung bei der Beantragung von Krediten und Zuschüssen
Höhe des Zuschusses
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes. Die Regelungen zur Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) entfallen daher. Nicht bezuschusst wird die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer sowie Beratungskosten, die über 4.000 Euro hinausgehen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns jetzt an, Telefon 05331/99660, und vereinbaren Sie Ihr erstes Beratungsgespräch. Dieses wird nach auf Wunsch telefonisch, per Videokonferenz oder bei Bedarf persönlich unter Einhaltung des vorgegeben Abstands durchgeführt.
Quellen und weitere Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_corona.pdf?__blob=publicationFile&v=2