Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Aktuelles
Grunderwerbsteuersätze seit 1. Januar 2015
Geschrieben am . Veröffentlicht in Steuern – Rechte & Pflichten.
Bereits zu Beginn des Jahres 2014 hatten die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein den jeweiligen Grunderwerbsteuersatz erhöht. Im Jahr 2014 hat sodann auch Hessen seinen Grunderwerbsteuersatz weiter erhöht. Die Erhöhungen gelten für alle nach dem jeweiligen Stichtag rechtswirksam abgeschlossenen, notariell beurkundeten Kaufverträge. Besitzübergang, Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlungen haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer. Insgesamt stellt sich die Lage nun wie folgt dar:
Steuersatz | Bundesland |
– 3,5% | Bayern, Sachsen |
– 4,5% | Hamburg |
– 5,0% | Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
– 5,5% | Saarland (geplant ist eine Erhöhung auf 6,5% ab dem 1.1.2015 |
– 6,0% | Berlin, Hessen |
– 6,5% |
Schleswig-Holstein |
(Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Hannover, 2014)
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