
Wirtschaftsprüfung: Der Leitfaden für mehr Transparenz
Wie das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und – forschung e.V. heute in seinem IBWF-Blitzbrief mitteilte, müssen bis zum Jahresende alle Forderungen aus dem Jahr 2011 eingetrieben werden, da sie sonst verjähren. Dies gilft für alle Forderungen auf dem Jahr 2011, unabhängig vom Datum.
Um dies zu verhindern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Wenn Sie lediglich eine Mahnung mit Einschreiben Rückschein schicken, wird die Frist nicht verlängert und die Forderung gilt als verjährt.
Wenn Sie für die Forderung bereits einen Titel haben, müssen Sie diesbezüglich nicht aktiv werden.