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Aktuelles
Förderung für betriebliche Weiterbildung in Niedersachsen
Geschrieben am . Veröffentlicht in Unternehmensberatung.
Seit Anfang des Monats haben Unternehmer wieder die Möglichkeit, sich und ihren Mitarbeitern Weiterbildungen zu ermöglichen und dafür eine Förderung zu erhalten. Sofern die Voraussetzungen des Programms erfüllt sind, können bis zu 50% der Kosten für eine Weiterbildung erstattet werden.
Prüfen Sie jetzt, ob die Förderung für Sie in Frage kommt:
- Es sind Kosten in Höhe von mind. 2.000 Euro durch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen entstanden (Ausgaben für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Freistellung)
ACHTUNG! Hier gelten besondere Bestimmungen, welche Kosten angerechnet werden! Bei der genaueren Prüfung sind wir Ihnen gern behilflich!
- Die Laufzeit der Weiterbildung beträgt max. 24 Monate
- Sie sind Beschäftigter eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen oder Betriebsinhaber/in eines solchen mit weniger als 50 Beschäftigten
- Die Maßnahme vermittelt allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zum Programm und zur Antragstellung haben, wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin, Frau Julia Grünthal, Bachelor of Laws, Telefon 0531/702225-19, E-Mail: jgl@beratung-eventus.de
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