Förderung der Elektromobilität verbessert
Der Finanzausschuss stimmte kürzlich dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) zu. Käufer von E-Autos sollen künftig weitere Steuererleichterungen erhalten. Damit soll die Elektromobilität gefördert werden. Für alle Neuzulassungen solcher Fahrzeuge zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2020 wird die derzeit fünfjährige Steuerbefreiung auf zehn Jahre verlängert. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten.
Arbeitgeber sollen stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden
Der Gesetzentwurf regelt auch eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Auch Arbeitnehmer, die den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermitteln, werden jetzt in die Steuerbefreiung einbezogen. Die Steuerbefreiung gilt nicht für sogenannte E-Bikes, die bis 25 km/h schnell sind.
(Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2016)