Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 € im Monat übersteigt.
Für Tätigkeiten von mehr als 70 Tagen gelten die Vorschriften für Minijobs
Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden.
Beispiel
Schüler Paul arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 21. Juli bis 2. September 2015 in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800 €. Es entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Tage arbeitet.
Ab 1. Oktober 2015 arbeitet er für monatlich 450 €. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten.
Hinweis
Ab 13 Jahren können Schüler mit Einwilligung der Eltern leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Ab 15 Jahren dürfen sie 40 Stunden die Woche arbeiten.
Wegen der übrigen Vorschriften (z. B. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie) sollte eine Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen. Ihre Sachbearbeiterin/ihr Sachbearbeiter steht Ihnen jederzeit sehr gerne für Auskünfte zur Verfügung.
(Quelle: Datev Blitzlicht 06/2016, DATEV eG, 90329 Nürnberg)