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Aktuelles

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei


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Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt.

Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden.

Beispiel: Schüler Paul arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 21.07 bis 29.08.2014 in einer Firma und enthält dafür ein Entgelt von 800 Euro. Es entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er weniger als 50 Tage arbeitet. Ab dem 1.10.2014 arbeitet er für monatlich 450 Euro. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten.

(Quelle: Datev Blitzlicht 06/2014; Datev eG, 90329 Nürnberg)