
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Das BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet.
Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:
(Quelle: BMF-Schreiben, 09.11.2016, Bundesministerium der Finanzen)