Erbschaftsteuer sollte gerecht, aber auch umsetzbar sein.
Anlässlich der erneuten Prüfung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes bat die Industrie- und Handelskammer Braunschweig Steuerberater Marcus Weber-Wellegehausen um eine Stellungnahme für die monatliche Publikation „wirtschaft IHK Braunschweig“:
„Es ist wieder einmal so weit, zum dritten Mal seit 1995: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde verfassungsrechtlich überprüft. Die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichtes mussten die vermeintlich kleine Frage klären, ob die Tarifvorschrift des § 19 in Verbindung mit den Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen verfassungswidrig ist – wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.“
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