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Erbschaftsteuer sollte gerecht, aber auch umsetzbar sein.


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Erbschaftsteuer sollte gerecht, aber auch umsetzbar sein.

Anlässlich der erneuten Prüfung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes bat die Industrie- und Handelskammer Braunschweig Steuerberater Marcus Weber-Wellegehausen um eine Stellungnahme für die monatliche Publikation „wirtschaft IHK Braunschweig“:

„Es ist wieder einmal so weit, zum dritten Mal seit 1995: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde verfassungsrechtlich überprüft. Die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichtes mussten die vermeintlich kleine Frage klären, ob die Tarifvorschrift des § 19 in Verbindung mit den Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen verfassungswidrig ist – wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.“

Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Website der IHK Braunschweig.

Lesen Sie den dazugehörigen Artikel „Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.“