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Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten!


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Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten!

Zum Jahreswechsel können oft alte Unterlagen entsorgt werden. Häufig gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Nach dem 31. Dezember 2021 können daher Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege, die vor dem 1. Januar 2012 aufgestellt wurden, vernichtet werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind.

Für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, wie z. B. Lohnunterlagen, gilt eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist. Solche Unterlagen, die vor dem 1. Januar 2016 entstanden sind, können ebenfalls entsorgt werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind.

Wir empfehlen Ihnen aber vorab mit dem für Sie zuständigen Steuerberater zu sprechen, ob Sie die Unterlagen tatsächlich entsorgen sollten.

(Quelle: Datev Monatsinformation Januar 2022, DATEV eG, 90329 Nürnberg)