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Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – Weitergeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes


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Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – Weitergeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die eigentlich zum 30. Juni 2021 hätte beendet sein müssen, wurde befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Abgabe von Getränken ist hiervon ausgeschlossen.

Corona Umsatzsteuer Screenshot Datev

(Quelle: Datev Monatsinformation Januar 2022, DATEV eG, 90329 Nürnberg)