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Das Besteuerungsverfahren wird vereinfacht


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Das Besteuerungsverfahren wird vereinfacht

Am 12. Mai stimmte der Bundestag dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu. Dieses soll künftig weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Eine der Änderungen ist, dass Steuerzahler, die sich nicht steuerlich beraten lassen, ihre Steuererklärung künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern bis Ende Juli abgeben müssen. Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben.

25 Euro Verspätungszuschlag

Steuerzahler, die diese Fristen nicht einhalten, müssen mit einem Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat rechnen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde.

Auch die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Dennoch sollte man Belege vorerst behalten, da die Steuerpflichtigen damit rechnen müssen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden. Dies gilt insbesondere für Spendenquittungen. Mit den Maßnahmen soll der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringert, die Anwenderfreundlichkeit des Finanzamtportals „Elster“ (Elektronische Steuererklärung) erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung auf Seiten der Finanzverwaltung erleichtert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag