
Wirtschaftsprüfung: Der Leitfaden für mehr Transparenz
Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2015 grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. In den ersten beiden Jahren kann in einzelnen Branchen über Tarifverträge davon noch abgewichen werden; ab dem 01.01.2017 gilt der Mindestlohn ausnahmslos.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen hierzu:
(Quelle: Datev eG Nürnberg, Datev Blitzlicht 10/2014, Nürnberg.)