
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass eine Einbauküche grundsätzlich nicht einheitlich als Sachgesamtheit zu erfassen ist. Es sind die Einzelbestandteile zu bewerten. Für die Praxis hat das Urteil folgende Auswirkungen:
(Quelle: Datev Blitzlicht 08/2015, DATEV eG, 90329 Nürnberg)