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Aktuelles

Überblick zu den aktuellen Regelungen der Firmenwagenüberlassung


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Überblick zu den aktuellen Regelungen der Firmenwagenüberlassung

Die Überlassung eines Firmenwagens gehört zu den beliebtesten Benefits im Arbeitsverhältnis. Sie bietet Arbeitnehmern einen erheblichen finanziellen Vorteil und ermöglicht Arbeitgebern zugleich Betriebsausgabenabzug. Mit den jüngsten steuerlichen Änderungen – insbesondere zur Förderung der Elektromobilität – gewinnt dieses Thema weiter an Bedeutung.

Wir geben einen kompakten Überblick über die aktuellen steuerlichen Regelungen rund um Firmenwagen, geldwerte Vorteile und die speziellen Förderungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

1. Aktuelle Entwicklungen bei der Firmenwagenbesteuerung

• Klassische Firmenwagen: Bewertung mit 1 % des Bruttolistenpreises (zzgl. 0,03 % pro Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte).
• Hybridelektrofahrzeuge: Ansatz nur mit der Hälfte des Bruttolistenpreises.
• Reine Elektrofahrzeuge: Ansatz mit nur einem Viertel des Bruttolistenpreises.
Neue steuerliche Impulse ab 01.07.2025
• Einführung einer arithmetisch-degressiven Turbo-Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (75 % im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt über sechs Jahre).
• Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von 70.000 € auf 100.000 €.

Ziel: Förderung nachhaltiger Mobilität und Anreiz für zügige Investitionen.

2. Überlassung eines Firmenwagens – Gestaltungsmöglichkeiten

Die Nutzung kann individuell vereinbart werden, z. B.
• On-top zum Gehalt
• Gehaltsumwandlung
• Nutzungsbeschränkungen (z. B. Verbot der Privatnutzung)
• Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen oder Kilometer
Eine klare Dienstwagenrichtlinie ist steuerlich und rechtlich ratsam, um Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.

3. Bewertungsmethoden für den geldwerten Vorteil

Pauschale 1 %-Methode
• 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat für Privatnutzung
• 0,03 % pro Entfernungskilometer für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
• Alternative: Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlich gefahrenem Entfernungskilometer
Fahrtenbuchmethode
• Exakte Aufteilung nach tatsächlichen Kosten und gefahrenen Kilometern
• Hoher Dokumentationsaufwand, aber steuerlich vorteilhaft bei geringer Privatnutzung
Kostendeckelung
• Begrenzung des geldwerten Vorteils auf die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs

4. Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

• Halbierung bzw. Viertelung des Bruttolistenpreises
• Steuerfreie Vorteile für:
o Aufladen im Betrieb
o Überlassung von Wallboxen
o Zuschüsse für private Ladeinfrastruktur (pauschalversteuert mit 25 %)

Fazit

Firmenwagen bleiben ein attraktives Vergütungsmodell. Mit den neuen steuerlichen Anreizen für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird die Dienstwagenüberlassung noch interessanter. Arbeitgeber sollten die Gestaltungsmöglichkeiten kennen und optimal nutzen – Arbeitnehmer profitieren von spürbaren steuerlichen Vorteilen.

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