
SEPA-Zahlungen sicher abwickeln – neue Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025 (Verification of Payee, VoP)

Mit Einführung der EU-Verordnung 2024/886 wird ab dem 09.10.2025 eine verpflichtende Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen eingeführt. Banken müssen dann prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur verwendeten IBAN passt. Das Verfahren trägt die Bezeichnung Verification of Payee (VoP) und soll Betrugsrisiken im Zahlungsverkehr weiter reduzieren. Unternehmen sollten ihre Zahlungsprozesse rechtzeitig anpassen.
Überblick: Was bedeutet Verification of Payee (VoP)?
VoP ist ein neues Prüfverfahren im europäischen Zahlungsverkehr. Bei jeder SEPA-Überweisung wird künftig automatisiert geprüft, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Die technische Infrastruktur für VoP wird planmäßig bereits ab dem 05.10.2025 aktiv sein – vier Tage vor der gesetzlichen Verpflichtung.
Das Ergebnis wird im Regelfall über ein Ampelsystem zurückgemeldet:
Match (grün):
Name und IBAN entsprechen vollständig und zweifelsfrei einander.
Close Match (gelb):
Es liegen nur geringfügige Abweichungen vor, etwa Schreibfehler oder eine abgekürzte Firmierung, die die Identifikation nicht wesentlich beeinträchtigen.
No Match (rot):
Zwischen dem angegebenen Namen und der IBAN besteht keine inhaltliche Übereinstimmung; eine Zuordnung ist rechtlich nicht haltbar.
Haftung und Verantwortlichkeit
Das Haftungsrisiko bleibt grundsätzlich beim Zahlungspflichtigen, wenn trotz Warnhinweis überwiesen wird. Die Bank haftet nur, wenn ein Match ausgewiesen wurde und es dennoch zu einem Schaden kommt. Bei Sammelüberweisungen kann die Prüfung über ein Opt-Out-Verfahren deaktiviert werden; bei Einzelüberweisungen ist ein Opt-Out gesetzlich nicht möglich.
Auswirkungen auf die unternehmensinternen Zahlungsprozesse
Zur sicheren Abwicklung von VoP-Zahlungen empfiehlt sich eine Anpassung der Prozesse:
- Pflege von Lieferanten- und Kundenstammdaten
Unternehmens- und Kontoinhabernamen müssen korrekt und einheitlich hinterlegt sein. - Überprüfung der eigenen Firmenbezeichnung
Der Kontoinhabername sollte dem Unternehmensnamen entsprechen. - Rechnungsvorlagen anpassen
Unternehmen sollten deutlich angeben, unter welchem Namen Zahlungen auszuführen sind. - Option eines „Commercial Name“ / Alias
In bestimmten Fällen kann ein abweichender Name hinterlegt werden, z. B. geläufige Kurzformen.
Besondere Hinweise zu Sammelüberweisungen
Bei Massenzahlungen kann ein Opt-Out-Verfahren genutzt werden, um Prozessverzögerungen zu vermeiden. Wird weiterhin eine Prüfung gewünscht (Opt-In), sind längere Durchlaufzeiten einzuplanen. Eine Sammelzahlung, die sowohl Matches als auch Close-Matches oder No-Matches enthält, kann nicht teilweise freigegeben werden.
Vorbereitung: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Empfehlungen zur Umsetzung im Unternehmen:
✔ Stammdaten konsolidieren
✔ Rechnungsvorlagen anpassen
✔ interne Prüfprozesse für gelbe und rote Meldungen definieren
✔ VoP-Verhalten mit Banken und Zahlungsdienstleistern abstimmen
✔ Zahlungsfreigabeprozesse (z. B. Vier-Augen-Prinzip) überprüfen
FAQ
Was ist VoP im SEPA-Zahlungsverkehr?
VoP („Verification of Payee“) ist die verpflichtende Empfängerüberprüfung, mit der Banken kontrollieren, ob der Empfängername zur IBAN passt.
Welche Konten und Zahlungen sind betroffen?
Betroffen sind SEPA-Überweisungen in Euro. Nicht betroffen sind u. a. SEPA-Lastschriften sowie Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums.
Welche Vorteile hat VoP?
Es sinkt das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrugsfällen, insbesondere bei elektronischen Zahlungen.
Müssen Unternehmen ihre Stammdaten anpassen?
Ja. Für fehlerfreie VoP-Prüfungen ist eine korrekte und eindeutige Bezeichnung des Zahlungsempfängers erforderlich.
Ihr nächster Schritt – wir unterstützen Sie
Die Einführung der VoP-Prüfung ist mehr als eine technische Änderung. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Stammdatenmanagement und Debitoren-/Kreditorenprozesse.
Wenn Sie klären möchten,
• wie stark Ihr Unternehmen von VoP betroffen ist,
• ob Anpassungen in Ihrer Finanzsoftware oder im Zahlungsfreigabeprozess notwendig sind,
• wie Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner frühzeitig informieren können,
unterstützen wir Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihrer Zahlungsprozesse und Stammdatenqualität.
Rechtlicher Hinweis & Quellenangabe
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.
Quelle: DATEV eG, SEPA-Zahlungen sicher abwickeln – Verification of Payee (VoP), Dok.-Nr. 0411792.









