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Neues Investitionssofortprogramm 2025: Jetzt von besseren Abschreibungen profitieren!


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Neues Investitionssofortprogramm 2025: Jetzt von besseren Abschreibungen profitieren!

Gute Nachrichten für Unternehmer: Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Das Ziel ist klar: Unternehmen sollen steuerlich entlastet, Investitionen gefördert und Innovationen beschleunigt werden.

Ein zentraler Bestandteil sind verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, die viele Investitionen jetzt noch attraktiver machen und dabei helfen, bares Geld sparen zu sparen.

Abschreibungen: Was steckt dahinter?

Abschreibungen sind ein zentrales Instrument zur steuerlichen Entlastung. Sie verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer – und senken so Jahr für Jahr den Gewinn und damit die Steuerlast. Die neuen Regelungen bieten deutlich mehr Flexibilität – und steuerliche Vorteile – gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Investitions-Booster: Neue degressive AfA (ab 2025)

Ab dem 01.07.2025 dürfen Unternehmen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die degressive Abschreibung mit bis zu 30 % pro Jahr anwenden – und zwar bis Ende 2027. Das bedeutet: höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und mehr Liquidität sofort.

2. Neue Sonderabschreibung: 40 % für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (Gewinn < 200.000 €) dürfen ab 2024 eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % vornehmen – unabhängig von einem Investitionsabzugsbetrag. Das bietet enorme Spielräume zur Steueroptimierung bei Investitionen.

3. Arithmetisch-degressive Abschreibung für E-Autos

Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, gibt es ein neues Abschreibungsmodell:

  • 75 % im Jahr der Anschaffung
  • danach erfolgt eine schrittweise Abschreibung von 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %

Das ist perfekt für Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen und gleichzeitig Steuern sparen wollen.

Weitere Abschreibungsmöglichkeiten

Lineare AfA

Einfach und bewährt: gleichbleibende Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Leistungsabschreibung

Individuelle Abschreibung nach tatsächlicher Nutzung (z. B. Maschinen mit Betriebsstundenzähler).

Teilwertabschreibung

Bei dauerhafter Wertminderung möglich, beispielsweise bei Forderungen, Beteiligungen oder Immobilien.

Computer & Software

Bereits seit 2021 möglich: Sofortabschreibung innerhalb eines Jahres für Hardware und Standardsoftware.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

  • Bis 250 € netto: Sofort abziehbar, keine Aufzeichnungspflicht
  • Bis 800 € netto: Sofort abschreibbar
  • Bis 1.000 € netto: Poolabschreibung möglich (über 5 Jahre je 20 %)

Immobilien: Neue Chancen für Investoren

Degressive AfA bei Wohngebäuden

Wer zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 ein Wohngebäude errichtet oder kauft, kann 5 % degressiv pro Jahr abschreiben.

Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

  • 5.200 €/m² maximal zulässige Herstellungskosten
  • 4.000 €/m² als Bemessungsgrundlage
  • Gültig für Bauanträge bis 30.09.2029

Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 50 % Gewinnminderung

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) können bis zu 50 % der geplanten Investition (max. 200.000 €) bereits vorab steuermindernd geltend gemacht werden. Ideal zur Vorwegnahme von Steuervorteilen.

Fazit: Jetzt Investitionen strategisch planen und Steuervorteile sichern

Nie war es einfacher, Investitionen steuerlich clever zu gestalten. Das neue Investitionssofortprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten – besonders für KMU, die jetzt strategisch handeln und gezielt investieren.

Ihr nächster Schritt: Steuerberatung mit Weitblick

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(Quelle: DATEV eG, 90329 Nürnberg)