
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 28. Juni 2024 bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für Kassensysteme sowie für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zur Verfügung steht. Unternehmen müssen ihre Kassensysteme bis spätestens 31. Juli 2025 über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle melden.
Zum Hintergrund
Bereits seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen nach dem Kassengesetz verpflichtet, ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen zu schützen und eine Belegausgabepflicht einzuhalten. Ein elektronisches Meldeverfahren stand bisher jedoch nicht zur Verfügung. Dies wird sich nun ändern: Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen ihre Systeme elektronisch melden.
Gründe für die Einführung der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Die Einführung der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab dem 1. Januar 2025 zielt darauf ab, bestehende Pflichten aus dem Kassengesetz von 2020 endlich praktisch umsetzbar zu machen. Hier sind die Hauptgründe:
- Transparenz und Sicherheit: Die elektronische Anmeldung der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei Finanzämtern soll Manipulationen erschweren und die Integrität von Kassensystemen stärken.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Unternehmen sind bereits seit Januar 2020 verpflichtet, TSEs zu installieren und binnen eines Monats beim Finanzamt zu registrieren. Die bisher fehlende elektronische Meldeoption wird nun bereitgestellt.
- Effiziente Verwaltungsprozesse: Durch die Nutzung von „Mein ELSTER“ und der ERiC-Schnittstelle wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden vereinfacht und beschleunigt.
Trotz dieser Vorteile sind Herausforderungen wie der entstehende Papiermüll durch die Belegausgabepflicht ungelöst. Vor allem der Einzelhandel benötigt praxisnahe Lösungen, um doppelten Aufwand zu vermeiden. Die Einführung der Meldepflicht unterstreicht die Notwendigkeit klarer Kommunikation seitens der Verwaltung, um Planbarkeit und Vertrauen zu gewährleisten.
Wichtige Termine und Pflichten
Kassensysteme vor dem 1. Juli 2025
Diese müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Kassensysteme ab dem 1. Juli 2025
Müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Meldepflichtige Systeme
Die Pflicht gilt für gekaufte, gemietete und geleaste Kassensysteme. Alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Systeme müssen zusammen gemeldet werden.
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten ebenfalls als meldepflichtige Kassensysteme. Unternehmen haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, ihre Systeme nachzurüsten und zu melden, wenn diese noch nicht über eine zertifizierte TSE verfügen. Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Nachrüstung.
Für bestimmte EU-Taxameter, die bis zum 31. Dezember 2025 unter einer Nichtbeanstandungsregelung betrieben werden, ist in diesem Zeitraum keine Meldung erforderlich.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme: Wer ist betroffen und was ist zu tun?
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme mit TSE beim Finanzamt anzumelden. Betroffen sind alle Systeme, die für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden. Dazu zählen auch gemietete und geleaste Systeme. Folgende Schritte sollten Unternehmer einleiten:
- Übersicht verschaffen: Erstellen Sie eine Liste aller eingesetzten Kassensysteme in Ihren Betriebsstätten.
- Daten vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Informationen, wie Seriennummern und Anschaffungsdaten.
- Meldung planen: Nutzen Sie ab Januar 2025 „Mein ELSTER“ oder eine andere Software mit ERiC-Schnittstelle zur elektronischen Meldung.
- Fristen beachten: Systeme vor dem 1. Juli 2025 müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden, neue Systeme innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Unternehmer sollten frühzeitig handeln, um die Meldepflicht fristgerecht zu erfüllen.
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FAQ zur Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
1. Wie funktioniert die Meldung elektronischer Kassensysteme ans Finanzamt?
Die Meldung der Kassensysteme an das Finanzamt erfolgt elektronisch über Programme wie „Mein ELSTER“ oder eine Software mit ERiC-Schnittstelle. Unternehmen müssen alle relevanten Informationen, wie Seriennummern und Anschaffungsdaten, bereitstellen und fristgerecht übermitteln.
2. Was ist die TSE-Pflicht?
Die TSE-Pflicht verlangt, dass alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind, um Manipulationen zu verhindern. Diese Systeme müssen beim Finanzamt angemeldet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
3. Ab wann gilt die Kassenmeldepflicht?
Die Kassenmeldepflicht tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Unternehmen müssen ihre bestehenden Kassensysteme bis zum 31. Juli 2025 melden und neue Systeme innerhalb eines Monats nach Anschaffung.









