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Aktuelles

Jetzt noch schnell Antrag stellen: GRW-Förderprogramm in Sachsen-Anhalt läuft aus


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Unternehmer aus Sachsen-Anhalt aufgepasst: Am 31.12.2013 endet die aktuelle EU-Strukturfondsperiode 2007 – 20013. Damit können nach den derzeitigen Regularien und Bedingungen für das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ auch nur noch bis zu diesem Stichtag Zuwendungsbescheide erteilt werden. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt berücksichtigt daher nur Förderanträge, die bis zum 31.07.2013 vollständig vorliegen.

Was ist GRW?

Aus Mitteln des Förderprogramms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern, können in engem, klar definiertem Rahmen ebenfalls unterstützt werden. Sie sind auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt.Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden und Gemeindeverbände bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Sollten Sie Fragen zum GRW haben, können Sie sich jederzeit für Informationen an Herrn Hakan Yergün, Tel. 05331/9966-77 wenden.