Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für fast alle Berufsgruppen und Arbeitnehmer verpflichtend. Was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, bedeutet für Sie als Unternehmer nicht nur höhere Kosten, sondern auch Arbeitsaufwand durch verschärfte Aufzeichnungspflichten. Aus diesem Grund fanden in den vergangenen Wochen in unserer Kanzlei Informationsveranstaltungen zum Thema statt, in denen Rechtsanwalt Christian-M. Müller, EVENTUS Rechtsberatung, die wichtigsten Neuerungen und Regelungen erklärte.
Alle, die nicht dabei waren, können sich jetzt das Manuskript herunterladen.
Informationen zum Mindestlohngesetz
Bei Fragen zum Mindestlohn wenden Sie sich bitte an die Lohnabteilung der Kanzlei oder direkt an Rechtsanwalt Christian-M. Müller, Tel. 05331/9966-80, info@eventus-rechtsberatung.de