Hakan Yergün ist jetzt ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Braunschweig
EVENTUS-Personalleiter und Diplom-Wirtschaftsjurist Hakan Yergün ist seit dem 1. Januar 2014 ehrenamtlicher Richter (Schöffe) in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit in Braunschweig. Dieses Amt hat er für eine Dauer von fünf Jahren inne.
Ehrenamtliche Richter werden von den zuständigen Ministerien aus Vorschlagslisten berufen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen eingereicht werden. Auch Hakan Yergün wurde direkt vom Arbeitgeberverband Braunschweig für die ehrenamtliche Tätigkeit vorgeschlagen.
Künftig wird er zusammen mit einem Vertreter der Arbeitnehmer und dem hauptamtlichen Richter an arbeitsgerichtlichen Verfahren teilnehmen. Die ehrenamtlichen Richter sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und können gemeinsam den hauptamtlichen Richter überstimmen. Er habe sich gerne für die Aufgabe zur Verfügung gestellt, da es interessant sei, die praktische Arbeit des Gerichts zu erleben und die Arbeit als Richter seine Ausbildung und berufliche Tätigkeit sehr gut ergänze, so der EVENTUS-Personalchef. Die im Arbeitsgericht gesammelten Erfahrungen können sowohl für seine Rolle als Personalchef als auch für seine tägliche Arbeit mit Mandanten dienlich sein, erzählt er.
Laut Website des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. sind in der Strafgerichtsbarkeit über 60.000 Schöffen tätig, „in allen Gerichtsbarkeiten zusammen weit über 100.000 ehrenamtliche Richter. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht, ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert. Ehrenamtliche Richter erhalten keine Vergütung. Für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand erhalten ehrenamtliche Richter eine Entschädigung.“