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Geldwäschegesetz: Erweiterte Pflichten für Unternehmen


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Geldwäschegesetz: Erweiterte Pflichten für Unternehmen

Das Geldwäschegesetz  (GwG) richtet sich längst nicht mehr nur an Banken. Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Notare, Kunst- und Güterhändler, Kfz-Händler u. a. gehören zum Kreis der Verpflichteten. Damit kann auch Ihr Unternehmen betroffen sein – ohne dass Sie es bisher wissen.

Ihre wichtigsten Pflichten nach dem GwG

  • Risikomanagement: Erstellung einer Risikoanalyse, ggf. Benennung eines Geldwäschebeauftragten.
  • Dokumentation & Aufbewahrung: Alle Prozesse müssen nachvollziehbar dokumentiert und mehrere Jahre aufbewahrt werden.
  • Sorgfaltspflichten: Identifizierung von Vertragspartnern, Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, laufende Überwachung.
  • goAML-Registrierung: Seit 2024 verpflichtend für alle GwG-Verpflichteten, unabhängig von Verdachtsmeldungen.
  • Verdachtsmeldungen: Unverzügliche elektronische Meldung über goAML bei auffälligen Sachverhalten.
  • Transparenzregister: Meldung der wirtschaftlich Berechtigten, stets aktuell und korrekt.

Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz

Unterlassungen können Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro oder mehr nach sich ziehen, dazu Reputationsschäden und strengere Prüfungen.

Unser Angebot zur Geldwäscheprävention

  • Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen GwG-verpflichtet ist.
  • Wir begleiten Sie bei der goAML-Registrierung und Transparenzregister-Meldung.
  • Wir unterstützen bei internen Prozessen zur Geldwäscheprävention.

Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für eine rechtlich fundierte Umsetzung.