Für die Gesundheit – Hygienemaßnahmen bei EVENTUS – NEU 22.11.2021
Abstand, Hygiene, medizinische Maske – das spielt auch bei EVENTUS seit März 2020 eine große Rolle. Seit Montag, 22.11.2021 gelten neue Regeln. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Maßnahmen zum Schutz unserer Mandanten
Wann immer möglich oder gewünscht, wird auf persönliche Termine verzichtet. Besprechungen werden telefonisch oder per Fernbetreuung durchgeführt. Kommt es zu einem Treffen, herrschen auch bei uns Abstands- und Maskenpflicht.
Seit dem 21.11.2021 gilt bei uns das aktualisierte Infektionsschutzgesetz. Danach gelten Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Was bedeutet das für unsere Zusammenarbeit?
An der Kommunikation per E-Mail und Telefon ändert sich nichts. Ihre Ansprechpartner sind nach wie vor erreichbar.
Für Ihre Termine in unseren Räumlichkeiten in WF, BS, SZ und GF gilt ab sofort die 3G-Regel. Neben der allgemeinen Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske), müssen Sie jetzt geimpft, genesen oder getestet sein. Wenn Sie zu uns kommen, bringen Sie also bitte Ihren Impfnachweis, Ihren Genesungsnachweis oder ein Testzertifikat (nicht älter als 24h) mit. Ohne einen dieser Nachweise dürfen Sie unsere Räume leider nicht betreten.
Wir bitten alle Besucher (und Mitarbeiter), bei Betreten des Empfangsbereichs ihre Temperatur mit dem dort aufgestellten Thermometer zu messen. Ab einer erhöhten Temperatur von 37.5 Grad müssen wir Sie leider bitten, die Kanzlei wieder zu verlassen.
Handdesinfektionsmittel steht am Eingang und in den Besprechungsräumen für Sie zur Verfügung. Alle Gäste sind verpflichtet, sich in eine Liste einzutragen, damit die Kontaktverfolgung möglich ist. Unsere Räumlichkeiten werden regelmäßig und ausreichend gelüftet. In den Besprechungsräumen steht zudem ein Luftreiniger.
Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter
All unsere Mitarbeiter*innen sind angehalten, wann immer es möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten. Beim Betreten des Gebäudes besteht auch für sie die 3G-Regel und die Pflicht, die Temperatur zu messen. Zum Schutz des gesamten Personals, müssen unsere Mitarbeiter*innen im gesamten Gebäude eine OP- oder FFP2-Maske tragen, außer sie haben an ihrem Arbeitsplatz 10 Quadratmeter Platz pro Person und können einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Unsere Küchen sind nur einzeln zu betreten. Es sind maximal zwei Arbeitnehmer/innen pro Büro erlaubt. Bei mehr als zwei Mitarbeitern pro Büro, befindet sich mindestenseine Person im Homeoffice. Bei Gesprächen/ Einweisungen am PC, ist ebenfalls eine Maske zu tragen, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das gesamte Team ist angehalten, den Arbeitsplatz regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Bei Krankheitssymptomen, Verdacht auf Corona oder Kontakt zu einer Person, die positiv auf Corona getestet wurde, müssen die Mitarbeiter selbstverständlich zu Hause bleiben. Nach allen Auslandsreisen ist ein negativer Corona-Test vorzulegen.
Wir bitten Sie um Verständnis für die oben genannten, vorübergehend eingeführten Maßnahmen. Bei Fragen und Anliegen stehen Ihnen die Geschäftsführung und Ihr/e Sacharbeiter/in jederzeit gern zur Verfügung. Rufen Sie uns gern an, Telefon 05331/9966-0. Bleiben oder werden Sie gesund!