
Forschungszulage 2026: Finanzielle Förderung für Entwicklungsprojekte im Unternehmen

Unternehmen, die neue Produkte, Software, Verfahren oder technische Lösungen entwickeln oder bestehende Lösungen wesentlich weiterentwickeln, können eine Forschungszulage beantragen und von einer finanziellen Förderung profitieren. Seit 2026 wurden die Fördermöglichkeiten nochmals ausgeweitet: Je nach Unternehmensgröße sind Förderquoten von 25 bis 35 Prozent möglich.
Was viele unterschätzen: Die Forschungszulage ist kein Förderinstrument ausschließlich für klassische Forschung. Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen eine eigene Forschungsabteilung betreibt, sondern ob ein konkretes Vorhaben die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt.
Wie weit das Spektrum reichen kann, zeigt ein Beispiel aus der EVENTUS-Praxis: Eine Mandantin erhielt die Forschungszulage für ein Buchprojekt. Entscheidend ist nicht, ob ein Vorhaben nach klassischer Forschung aussieht, sondern ob es die Förderkriterien erfüllt.
Vielleicht haben Sie längst geforscht – ohne es so zu nennen
Die Forschungszulage steht grundsätzlich Unternehmen aller Größen, Branchen und Rechtsformen offen. Gerade im Mittelstand entstehen förderfähige Projekte oft aus konkreten betrieblichen Fragestellungen.
Ein Produkt funktioniert noch nicht wie gewünscht. Ein Produktionsprozess soll technisch verbessert werden. Eine bestehende Software reicht für einen neuen Anwendungsfall nicht aus. Das Unternehmen entwickelt selbst weiter, testet Varianten und verwirft Ansätze.
Förderfähig können unter anderem die Entwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten und Verfahren, Software- und Digitalisierungslösungen, Automatisierungsprojekte, Prototypen sowie innovative Produktions- und Fertigungsverfahren sein.
Laut Dipl.-Bankbetriebswirt Roland Schreiber, Prokurist der EVENTUS Controlling GmbH und Experte für Fördermittel, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die eigenen Projekte: „Viele Unternehmen haben bereits Entwicklungsarbeit geleistet, ohne sie bisher als Forschung und Entwicklung einzuordnen.“
Nicht jede Neuerung ist automatisch Forschung
Eine Grenze ist wichtig: Es reicht nicht, etwas Neues einzuführen. Wer beispielsweise eine fertige Software kauft und im Unternehmen einsetzt, betreibt dadurch noch kein förderfähiges Entwicklungsprojekt. Entscheidend ist ein echtes technisches Risiko. Zu Beginn darf also nicht sicher feststehen, ob und wie die angestrebte Lösung erreicht werden kann.
„Ein bisschen Risiko muss dabei sein – es muss auch in die Hose gehen können. Und das macht ja eigentlich jeder Unternehmer“, sagt Roland Schreiber. Gemeint ist kein wirtschaftliches Risiko, sondern die technische Unsicherheit des Entwicklungswegs.
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage nach den vorliegenden Unterlagen 12 Millionen Euro pro Jahr. Der reguläre Fördersatz liegt bei 25 Prozent. Für begünstigte kleine und mittlere Unternehmen nach der maßgeblichen KMU-Definition kann er 35 Prozent betragen.
Damit sind Förderungen von bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr, bei begünstigten KMU sogar von bis zu 4,2 Millionen Euro, möglich.
Gefördert werden insbesondere Personalkosten für Beschäftigte in Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Auftragsforschung. Seit 2026 können außerdem Gemein- und sonstige Betriebskosten über eine 20-Prozent-Pauschale berücksichtigt werden.
Auch ältere Projekte können relevant sein
Die Forschungszulage kann grundsätzlich auch für bereits abgeschlossene Projekte beantragt werden. Nach dem internen Briefing können Vorhaben bis zu vier Jahre rückwirkend relevant sein. Mit jedem Jahreswechsel fällt allerdings das älteste Jahr aus dem Betrachtungszeitraum.
Es lohnt sich deshalb, nicht nur aktuelle Projekte zu prüfen. Auch frühere Softwareentwicklungen, technische Verbesserungen, neue Verfahren oder Prototypen können noch ungenutztes Förderpotenzial enthalten.
Anders als bei vielen klassischen Förderprogrammen gibt es zudem keine Vorbeginnklausel. Ein Projekt ist also nicht automatisch ausgeschlossen, nur weil bereits mit der Entwicklung begonnen wurde.
Erst Förderfähigkeit, dann Finanzamt
Das Verfahren läuft in zwei Schritten. Zunächst prüft eine unabhängige Stelle, ob das Projekt grundsätzlich als begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anerkannt werden kann.
Roland Schreiber beschreibt diesen Punkt so: „Wenn die grundsätzliche Förderfähigkeit einmal festgestellt ist, ist das Ding erstmal safe.“
Ist die Förderfähigkeit bescheinigt, kann das Finanzamt diese Grundsatzentscheidung nicht mehr verwerfen. Im steuerlichen Verfahren geht es anschließend insbesondere um die förderfähigen Aufwendungen. Die festgesetzte Forschungszulage wird grundsätzlich mit der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt sie die festgesetzte Steuer, wird der verbleibende Betrag ausgezahlt.
Dokumentation ist der Knackpunkt
Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentieren, was entwickelt wurde, welche Schritte durchgeführt wurden, welche Probleme auftraten und wo technische Unsicherheiten bestanden. Gerade bei neuen Projekten sollte diese Dokumentation von Anfang an mitgedacht werden. Bei älteren Vorhaben ist die Rekonstruktion häufig aufwendiger, aber nicht ausgeschlossen.
Roland Schreiber sieht darin zugleich einen positiven Nebeneffekt: „Wer für die Forschungszulage sauber dokumentiert, schafft Strukturen, die auch für andere betriebliche Dokumentationspflichten hilfreich sein können.“
Welche Projekte sollten Unternehmen jetzt prüfen?
Die entscheidende Frage lautet nicht: „Betreiben wir Forschung?“ Sinnvoller ist: „Wo haben wir selbst etwas entwickelt, wesentlich verbessert, getestet oder einen Lösungsweg beschritten, dessen Erfolg zu Beginn nicht sicher war?“
Das kann in einem Industrieunternehmen ebenso der Fall sein wie in einem Handwerksbetrieb, einem Softwareunternehmen, einem Dienstleistungsbetrieb oder – wie das Praxisbeispiel zeigt – bei einem Buchprojekt.
Forschungszulage mit EVENTUS prüfen
Sie haben ein aktuelles oder abgeschlossenes Projekt und sind unsicher, ob es für die Forschungszulage infrage kommt?
Roland Schreiber und sein Team der EVENTUS Controlling prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Förderpotenzial besteht, welche Unterlagen erforderlich sind und wie sich das Vorhaben für den Antrag aufbereiten lässt. Anschließend begleiten wir Sie durch den weiteren Antragsprozess.
Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns prüfen, welches Förderpotenzial in Ihren Projekten steckt.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Häufige Fragen zur Forschungszulage 2026
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich können Unternehmen unabhängig von Branche, Rechtsform und Größe profitieren. Entscheidend ist, ob ein konkretes Entwicklungsprojekt die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt.
Kann die Forschungszulage auch rückwirkend beantragt werden?
Ja. Auch bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte können noch relevant sein. Deshalb lohnt sich neben aktuellen Vorhaben auch ein Blick auf Projekte der vergangenen Jahre.
Muss ein Unternehmen dafür klassische Forschung betreiben?
Nein. Eine eigene Forschungsabteilung ist nicht erforderlich. Auch Entwicklungsprojekte aus dem normalen Unternehmensalltag können förderfähig sein, wenn unter anderem technische Unsicherheiten bestehen und der Lösungsweg nicht von Beginn an feststeht.
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Roland Schreiber
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