
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Bestandteile des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) waren die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte der Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2025 und 2026.
Somit ergeben sich u. a. folgende Änderungen ab dem 01.01.2026:
(Quelle: DATEV Monatsinformation Januar 2026, DATEV eG, 90329 Nürnberg)