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Betriebliche Gesundheitsleistungen für Beschäftigte – Chancen für Unternehmen


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Betriebliche Gesundheitsleistungen für Beschäftigte – Chancen für Unternehmen

Die Zahl krankheitsbedingter Ausfälle bleibt hoch – besonders Atemwegs-, Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Belastungen führen zu steigenden Kosten. Für Arbeitgeber summieren sich allein die Aufwendungen für Entgeltfortzahlung jährlich auf über 77 Milliarden Euro. Rechnet man Folgekosten hinzu, entsteht der Wirtschaft ein Schaden von über 120 Milliarden Euro.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen: Krankheitsausfälle belasten Abläufe und steigern den Druck auf verbleibende Mitarbeiter. Hier setzen betriebliche Gesundheitsleistungen an. Sie stärken Leistungsfähigkeit, Motivation und Mitarbeiterbindung – und machen das Unternehmen zugleich attraktiver für Fachkräfte.

Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber

Mit § 3 Nr. 34 EStG hat der Gesetzgeber einen jährlichen steuerfreien Freibetrag von 600 € pro Arbeitnehmer geschaffen. Diese Steuerfreiheit gilt zusätzlich zum Arbeitslohn und umfasst u. a.:

• Zertifizierte Präventionskurse (z. B. Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention)
• Innerbetriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z. B. Gesundheitstage, Vorträge, Kurse)
• Maßnahmen im eigenbetrieblichen Interesse (z. B. ergonomische Arbeitsplätze, Schutzimpfungen, Betriebssport)

Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitern konkrete Mehrwerte bieten – ohne Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Beispiel:
Ein Arbeitgeber übernimmt für 15 Mitarbeiter die Kosten eines zertifizierten Resilienztrainings à 200 €. Ergebnis: 3.000 € Aufwendungen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.

Grenzen der Steuerfreiheit

Nicht jede Maßnahme ist steuerbegünstigt. Keine Steuerfreiheit besteht z. B. für:

• Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine
• Massagen oder Wellnessangebote
• reine Sportarten-Kurse (z. B. Tennis, Squash)
• nicht zertifizierte Präventionskurse

Solche Leistungen können ggf. über die monatliche 50 €-Sachbezugsfreigrenze abgedeckt werden, wenn der Arbeitgeber unmittelbarer Vertragspartner ist (z. B. Fitnessstudio-Mitgliedschaft bis 49 € monatlich).

Handlungsempfehlung

• Gesundheitsmaßnahmen gezielt auswählen und mit Krankenkassen oder Fachanbietern abstimmen
• Nachweise und Zertifikate für steuerfreie Leistungen dokumentieren
• Freibeträge pro Mitarbeiter im Blick behalten
• Eigenbetriebliche Maßnahmen (z. B. ergonomische Ausstattung) prüfen und nutzen

So lassen sich steuerliche Vorteile mit einem nachhaltigen Plus für Mitarbeiter und Betrieb verbinden.

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