
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Zu der Frage, ob beim Erwerb eines Grundstücks der Kaufpreisanteil für Solar- bzw. Photovoltaikanlagen in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen ist, nimmt das Niedersächsische Finanzministerium wie folgt Stellung (Az. S 4503-018):
(Quelle: DATEV Monatsinformation September 2026, DATEV eG, 90329 Nürnberg)