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Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahresbeginn 2015

Zu Beginn des Jahres 2015 gibt es einige Gesetzesänderungen, die sowohl für Sie als Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind.

Wir bitten Sie daher, diese dringend zu beachten:

Krankenversicherung

Ab 2015 gilt ein neuer Grundbeitragssatz von 14,6 %, der sich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird. Zusätzlich kann durch die jeweiligen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag in Form eines einkommensabhängigen Prozentsatzes erhoben werden. Dieser wird mit der Gehaltsabrechnung abgerechnet und ist ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen.

 

Forderungen aus 2011 müssen bis zum Jahresende eingetrieben werden

Wie das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und - forschung e.V. heute in seinem IBWF-Blitzbrief mitteilte, müssen bis zum Jahresende alle Forderungen aus dem Jahr  2011 eingetrieben werden, da sie sonst verjähren. Dies gilft für alle Forderungen auf dem Jahr 2011, unabhängig vom Datum.

Um dies zu verhindern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

  1. Beantragen Sie einen Schuldtitel (Mahnbescheid), denn dann ist die Verjärhungsfrist ungültig.
  2. Treffen Sie mit dem Schuldner eine schriftliche Vereinbarung, in der er Ihnen seine Zahlungswilligkeit bestätigt (und Höhe der Summe). Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist um drei Jahre.

Wenn Sie lediglich eine Mahnung mit Einschreiben Rückschein schicken, wird die Frist nicht verlängert und die Forderung gilt als verjährt.

Wenn Sie für die Forderung bereits einen Titel haben, müssen Sie diesbezüglich nicht aktiv werden.

Wolfpack "Meet & Greet"

Wolfpack

Am 04. Dezember 2014 findet bei EVENTUS wieder der "Wolfpack Business Club" statt.

Als besonderes Highlight des Abends wird Herr Mirko Schneider, Geschäftsführer der EVENTUS Unternehmensberatung GmbH, über Möglichkeiten informieren, wie insbesondere Klein- und Mittelstandsunternehmen mit Hilfe des Internets erfolgreicher ihre Leistungen anbieten und vermarkten können. "Virales Marketing  –  die „Ansteckungsgefahr“ ist groß!! Dieser Vortrag wird Ihnen ganz sicher neue Anregungen für das Marketing Ihrer Firma geben, um Umsatz und Ertrag zu steigern.

Wie immer wird es ausreichend Zeit zum Netzwerken geben. Das Wolfpack-Team wird Sie aber auch in die aktuellen Planungen des der Mannschaft einweihen.

 Anmeldeschluss ist am 27.11.2014.

Die Teilnahme ist kostenlos!!

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

Aufgrund Beitritts von Kroatien zur EU am 1. Juli 2013 musste das deutsche Steuerrecht in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Betrifft Sie nicht? Doch, denn dies wurde dazu genutzt, weitere steuerliche Änderungen vorzunehmen. Unter anderem gibt es ab dem kommenden Jahr Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes.

Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen werden 2015 erhöht

Nicht mehr lang, dann finden die ersten Weihnachtsfeiern des Jahres statt. Ab 2015 gibt es diesbezüglich einige Änderungen. Welche diese sind, erfahren Sie am Ende des Artikels. Für dieses Jahr gelten aber noch folgende Regeln:

Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitsgebers durchgeführte Betriebsveranstaltungen dürfen pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Außerdem dürfen maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. Wird die Freigrenze von 110 Euro überschritten, ist der Gesamtbetrag als Arbeitslohn zu versteuern.

EVENTUS beim MITtelstandsforum

EVENTUS beim MITtelstandsforum

Unter dem Motto „Beruf(ung) – Förderung – Finanzierung„ fand kürzlich das MITtelstandsforum der Wolfenbütteler Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) in der Lindenhalle statt. Erstmals beteiligte sich auch die EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft an der Veranstaltung.

Wichtig: Bitte reichen Sie die Steueridentifikationsnummern ein

In eigener Sache - Eine wichtige Information für EVENTUS-Mandanten und Arbeitnehmer: Seit dem 01.01.2013 stehen Arbeitgebern die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch zur Verfügung.  Die Lohnsteuerkarte in Papierform ist nicht mehr gültig. Um sich die Abzugsmerkmale von der Finanzverwaltung übertragen lassen zu können, benötigt das Lohnbüro die Steueridentifikationsnummern der Arbeitnehmer. Dies ist eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig und unveränderbar bleibt. Mit ihr werden auch Änderungen der Steuerabzugsmerkmale direkt an das Lohnabrechnungsprogramm übertragen. Sie enthält aber keinerlei Informationen über die Person oder das zuständige Finanzamt.

Unangemessene Aufwendungen für Firmenwagen

Die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unangemessener Aufwendungen gelten auch für die Beschaffung betrieblich genutzter PKW.Ob die Aufwendungen für das Fahrzeug unangemessen sind, wird weiterhin danach entschieden, ob ein Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Ausgaben ebenfalls auf sich genommen hätte. Dass der Unternehmer die  Möglichkeit hat, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen, wird dabei außer Acht gelassen.