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Für Sie gelesen: Rechtstipps - 33 wichtige Urteile 2013

Die Rechtstipp-Redaktion der Wolters Kluwer Software und Service GmbH hat als Rückblick auf das Jahr 2013 noch einmal die 33 wichtigsten Urteile für Verbraucher zusammengestellt. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, mit denen Sie zu Ihrem guten Recht kommen oder bares Geld sparen können. Hier gibt es wichtige Informationen für Käufer und Kunden, Mieter und Eigentümer, Reisen und Urlaub, Erben, Familien und Arbeitnehmer. Grund genug, um den Artikel mit Ihnen zu teilen.

Hier geht es zu den 33 wichtigen Urteilen (bitte klicken)

Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben

Ein Kleinunternehmer kann zur Regelbesteuerung optieren, indem er dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklärt, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an wiederrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären. Eine Rücknahme oder Anfechtung des Antrags wegen Irrtums ist nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht möglich.

Aufgepasst bei Tombolas: Hochwertige Preise nur bedingt als Betriebsausgaben absetzbar

Eine Computerfirma veranstaltete anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens eine Hausmesse, zu der sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose für die Verlosung von fünf Pkw zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar. Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola war, dass der jeweilige Kunde an dem Messetag persönlich erschien und hierdurch sein Los aktivierte. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug für die Pkw-Anschaffungskosten.

Frist für SEPA-Umstellung wird verlängert

Wie vor wenigen Stunden bekannt gegeben wurde, hat die EU-Kommission entschieden, die Frist für die Umstellung auf den europäischen Zahlungsverkehr SEPA um sechs Monate zu verlängern. Grund ist die zu schleppende Umstellung auf das neue System. Ursprünglich war vorgesehen, die Umstellung bis zum 1. Februar vollzogen zu haben.

Einen aktuellen Bericht finden Sie hier: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/sepa108.html

Zeit zum Aufräumen: Unterlagen, die 2014 vernichtet werden können

 Zeit zum Aufräumen: Unterlagen, die 2014 vernichtet werden können

Stapeln sich in Ihrem Büro und im Keller auch Ordner und Unterlagen der letzten Jahre, weil sie befürchten, diese irgendwann noch einmal zu benötigen? Der Beginn des neuen Jahres ist die beste Gelegenheit, sich mal wieder von altem Ballast zu befreien und aufzuräumen.

Wir sagen Ihnen, welche Buchführungsunterlagen Sie nach dem 31. Dezember 2013 vernichten können.

Der Countdown läuft: Stellen Sie jetzt auf das einheitliche Euro-Zahlverfahren SEPA um

Der Countdown läuft: Stellen Sie jetzt auf das einheitliche Euro-Zahlverfahren SEPA um

Zum 1. Februar 2014 erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung auf das europaweit einheitliche Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Das sogenannte SEPA-Verfahren steht für „Single Euro Payments Area" und bedeutet, dass künftig alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Verbraucher müssen sich mit der Umstellung auf SEPA auch an die Identifizierungszeichen im Zahlungsverkehr, IBAN und BIC, gewöhnen, die die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzen werden. Aber insbesondere für Unternehmer bedeutet die Umstellung auf das europaweite Zahlverfahren einen erheblichen Aufwand, denn alle Unternehmensbereiche müssen auf die SEPA-Umstellung vorbereitet werden – die eigenen Geschäftspapiere, die Gehaltsüberweisungen, die Buchhaltung...

Helfen Sie jetzt: Unterstützung für die Philippinen durch steuerfreie Spenden

Helfen Sie jetzt: Unterstützung für die Philippinen durch steuerfreie Spenden

Knapp zweieinhalb Wochen sind vergangen, seit der verheerende Taifun „Haiyan" am 8. November das Insel-Paradies Philippinen in eine Katastrophe stürzte. Tausende Menschen verloren Ihr Leben, mehr als 2500 Menschen werden immer noch vermisst. Man schätzt, dass 12,9 Millionen Menschen direkt von dem Taifun betroffen sind. Die Behörden rechnen mit fünf Millionen Obdachlosen und die Schäden liegen nach Einschätzung von Experten in bis zu zweistelliger Milliarden-Höhe. Jede Hilfe zählt!

Auch Sie und Ihre Mitarbeiter können die Opfer des Taifuns unterstützen – mit Spenden vom Bruttolohn, steuerfrei!

Alle Jahre wieder... Geschenke für Geschäftsfreunde als Betriebsausgaben

Alle Jahre wieder... Geschenke für Geschäftsfreunde als Betriebsausgaben

Jedes Jahr, wenn die Weihnachtszeit näher rückt, machen sich Unternehmer Gedanken darüber, ob und welche Geschenke Sie als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit an Geschäftsfreunde verteilen. Will man, dass sich die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen lassen, ist aber vor allem der Kostenaufwand von Bedeutung. Deshalb erinnern wir Sie gerne noch einmal daran, welche Punkte zu beachten sind.

Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

Eine Orchestermusikerin machte Aufwendungen für Krankengymnastik und Dispokinese als Werbungskosten geltend. Die Dispokinese ist eine speziell für Musiker und Bühnenkünstler entwickelte Schulungs- und Therapieform. Finanzamt und Finanzgericht erkannten die Aufwendungen für die Krankengymnastik als außergewöhnliche Belastung, die für die Dispokinese aber gar nicht an.